Flugdrohnen als Mittel bei der Immobilienbewertung
Bei der Immobilienbewertung möchten wir für unsere Kunden die größtmögliche Sorgfalt und Genauigkeit erreichen, die für eine optimale Aussagekraft und Standhaftigkeit unserer Kurzbewertungen und Immobiliengutachten erwartet werden dürfen.
Hierfür ist zur Bewertung von Immobilien oft ein anderer Blickwinkel notwendig.
Daher nutzen wir professionelle Kameradrohnen zur Begutachtung von Dächern, unzugänglichen Stellen am Haus, Grundstücksformen, Hallendecken etc..
Somit ist eine ganzheitliche umfassende und lückenlose Immobilienbewertung möglich, die Ihre Immobilie gründlich aus jeder Perspektive beleuchtet.
Selbstverständlich sind wir von der Audita Dr. Hey Consulting GmbH im Besitz der von der Luftfahrtbehörde geforderten Kenntnisnachweise und einer gesonderten Pilotenversicherung. Zum Befliegen eines Objektes ist es notwendig die Genehmigung des Grundstückeigentümers einzuholen. Je nach Gegebenheiten und Aufgabe nutzen wir unterschiedliche Drohnenmuster.