Immobilien Kurzbewertung

Die Kurzbewertung einer Immobilie umfasst ca. 12 Seiten und dient lediglich dazu,einen ungefähren Wert zu ermitteln. Bei einer Kurzbewertung wird vom Sachverständigen nur anhand vorgelegter Unterlagen – von deren Richtigkeit auszugehen ist – bewertet. Eine Kurzbewertung ist daher nicht geeignet um sie in einem Verfahren – egal ob es sich um ein behördliches Verfahren (Insolvenz, Scheidung etc.) oder um ein wirtschaftliches Verfahren (Bankanträge, Versicherungen, etc.) handelt – einzusetzen. Die Kurzbewertung ist eine kostengünstige Methode um eine grobe Einschätzung zur Immobilie zu bekommen.