FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine Auswahl allgemeiner Fragen. Ausführliche, themenspezifische FAQ finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten.

Allgemein

Wer beauftragt AUDITA typischerweise?

Zu den Auftraggebern zählen insbesondere Gerichte, Rechtspfleger, Staatsanwaltschaften, Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger und rechtliche Betreuer, Kanzleien sowie Versicherungen. Daneben beauftragen auch Unternehmen und Privatpersonen AUDITA, etwa bei Immobilienbewertungen im Rahmen von Erbschaft oder Scheidung.

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Das hängt von der jeweiligen Fragestellung ab. In der Regel gehören dazu Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen, Verträge, Kontoauszüge sowie relevanter Schriftverkehr. Die konkreten Unterlagen listen wir auf den jeweiligen Themenseiten auf.

Insolvenz, Sanierung & Unternehmensbewertung

Wann liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) betrifft die aktuelle Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten zu bedienen. Überschuldung (§ 19 InsO) liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Mehr dazu.

Was ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6?

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 beurteilt, ob ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise sanierungsfähig ist, welche Krisenursachen vorliegen und welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich wären. Mehr dazu.

Wie wird ein Unternehmen bewertet?

Je nach Bewertungsanlass, Unternehmen und Datenlage kommen die jeweils geeigneten, anerkannten Bewertungsverfahren zum Einsatz, die unter anderem wirtschaftliche Substanz und zukünftige Ertragskraft berücksichtigen. Mehr dazu.

Immobilienbewertung

Was ist der Unterschied zwischen einer Online-Bewertung und einem Gutachten?

Eine Online-Marktpreiseinschätzung kann einen ersten Orientierungswert liefern. Ein Verkehrswertgutachten berücksichtigt dagegen die konkrete Immobilie, ihre rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften sowie die anerkannten Bewertungsverfahren und dokumentiert die Wertermittlung nachvollziehbar.

Welches Bewertungsverfahren wird für meine Immobilie angewendet?

Nach der ImmoWertV stehen drei Verfahren zur Verfügung: das Vergleichswertverfahren, insbesondere wenn geeignete Vergleichsdaten vorliegen, das Sachwertverfahren, häufig bei eigengenutzten Immobilien, sowie das Ertragswertverfahren, insbesondere wenn die Ertragserzielung im Vordergrund steht. Welches Verfahren im konkreten Bewertungsfall geeignet ist, richtet sich nach Art des Bewertungsobjekts, den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und der verfügbaren Datenlage. Mehr dazu.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Art und Komplexität der Bewertung und wird vor Beauftragung transparent abgestimmt.

Können wir eine reine Bauschadenbeurteilung beauftragen?

Nein. Die Bauschadenbeurteilung muss Teil einer Immobilienbewertung sein.

Persönlicher Kontakt

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns kurz – wir antworten persönlich.

Telefon0511 79028042
E-Mailandreas.hey@audita.de
AnschriftHohenzollernstraße 30
30161 Hannover
GeschäftsführerDr. Andreas Hey