Sanierung & IDW S 6

Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 bildet die fachliche Grundlage für tragfähige Restrukturierungs- und Fortführungskonzepte, wenn sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Es dient Banken, Kreditgebern, Gesellschaftern und Gerichten als objektive Entscheidungsbasis, um die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens nach anerkannten Grundsätzen zu beurteilen.

Was ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6?

Der Standard IDW S 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer definiert, wie die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens fachlich fundiert zu beurteilen ist. Ziel ist es, Analyse, Methodik und Dokumentation so aufzubereiten, dass sie höchsten fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen – etwa gegenüber finanzierenden Banken, Gesellschaftern oder Gerichten.

Im Mittelpunkt steht die umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Ausgangslage: die Analyse von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Identifikation der Ursachen, die zur Krise geführt haben. Darauf aufbauend entsteht eine integrierte Unternehmensplanung, die Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsentwicklung realistisch abbildet und die Grundlage für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit bildet.

Verlassener Gebäudegang mit Fensterfront als Sinnbild für einen nicht mehr genutzten Unternehmensstandort

Abgrenzung zu IDW S 11

IDW S 6 und IDW S 11 behandeln unterschiedliche, in Krisensituationen jedoch eng miteinander verbundene Fragestellungen. IDW S 6 beschreibt die Anforderungen an ein Sanierungskonzept: Sanierungsfähigkeit, positive Fortführungsprognose, belastbare Maßnahmenpakete und ein konsistentes Finanzierungskonzept sind hier die zentralen Kriterien. IDW S 11 dient dagegen der Beurteilung, ob Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen – insbesondere Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach § 19 InsO.

Für Unternehmen bedeutet das: Ein IDW-S6-Gutachten beurteilt die Sanierungsfähigkeit, beantwortet aber nicht automatisch die insolvenzrechtliche Frage, ob bereits eine Überschuldung vorliegt. Wo diese Frage relevant ist, wird ergänzend nach IDW S 11 geprüft. Mehr dazu auf unserer Seite zur Zahlungsunfähigkeit & Überschuldung.

Für wen ist ein Sanierungsgutachten relevant?

Sanierungsgutachten nach IDW S 6 werden typischerweise von folgenden Auftraggebern benötigt:

  • Banken und Kreditgeber, um Sanierungsoptionen und Kreditrisiken zu bewerten
  • Gesellschafter und Geschäftsführung, um Fortführungs- und Sanierungsentscheidungen abzusichern
  • Gerichte und Insolvenzverwalter, etwa im Zusammenhang mit einem Insolvenzplanverfahren

Was wird untersucht?

Die Untersuchung beginnt mit einer umfassenden Akten- und Dokumentenanalyse: Jahresabschlüsse, Buchhaltungsdaten, Verträge und interne Unterlagen werden ausgewertet, um ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Ausgangssituation zu erhalten. Darauf aufbauend werden die Krisenursachen identifiziert – etwa strategische, operative oder finanzielle Ursachen – und die integrierte Unternehmensplanung erstellt.

Ein zentrales Element ist die Prüfung, ob das Unternehmen über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt und ob die geplanten Sanierungsmaßnahmen geeignet sind, die Krise nachhaltig zu überwinden.

Verbindung zum Insolvenzplanverfahren

Die im Rahmen eines S6- oder S11-Gutachtens entwickelten Sanierungsansätze lassen sich in ein Insolvenzplanverfahren überführen. AUDITA unterstützt Geschäftsleitung, Gesellschafter und Stakeholder bei der betriebswirtschaftlichen Ausarbeitung, Durchrechnung und Aufbereitung eines Insolvenzplans und arbeitet dabei mit den beteiligten Rechtsberatern zusammen. Die zuvor geprüfte Fortführungsfähigkeit und integrierte Planung werden dabei in die Struktur des Insolvenzplans übertragen und für die Gläubiger transparent aufbereitet. Mehr dazu auf unserer Seite zum Insolvenzplanverfahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

AbschlüsseJahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
LiquiditätAktuelle Liquiditätsplanung und Kontoauszüge
VerträgeWesentliche Verträge, insbesondere Finanzierungs- und Sicherheitenverträge
KrisenhistorieDarstellung der bisherigen Krisenentwicklung und bereits eingeleiteter Maßnahmen

Wie läuft die Erstellung ab?

  1. Unterlagen erfassen – Akten- und Dokumentenanalyse der wirtschaftlichen Ausgangslage
  2. Krisenursachen analysieren – Einordnung strategischer, operativer und finanzieller Ursachen
  3. Integrierte Planung erstellen – Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung
  4. Sanierungsfähigkeit beurteilen – Prüfung von Geschäftsmodell, Maßnahmen und Finanzierungskonzept
  5. Ergebnis dokumentieren – nachvollziehbar strukturierte Dokumentation und Besprechung mit dem Auftraggeber
Dauer und Kosten Der Aufwand für ein Sanierungsgutachten hängt stark von Größe, Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen des jeweiligen Unternehmens ab. Eine verbindliche Einschätzung zu Dauer und Kosten geben wir nach einem ersten Gespräch zu Ihrem konkreten Fall.

Häufige Fragen zum Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Was ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6?

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 beurteilt, ob ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise sanierungsfähig ist. Es umfasst die Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage, die Identifikation von Krisenursachen, eine integrierte Unternehmensplanung sowie die Beurteilung von Fortführungsfähigkeit und Sanierungsmaßnahmen nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Was ist der Unterschied zwischen IDW S 6 und IDW S 11?

IDW S 6 beschreibt die Anforderungen an ein Sanierungskonzept und beurteilt die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. IDW S 11 dient der Beurteilung, ob Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen, insbesondere Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach § 19 InsO. Beide Standards behandeln unterschiedliche, in Krisensituationen jedoch eng verbundene Fragestellungen.

Wer beauftragt ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6?

Auftraggeber sind in der Regel Banken und Kreditgeber, Gesellschafter, Geschäftsführungen sowie teilweise Gerichte, die eine objektive Entscheidungsgrundlage für Sanierungs-, Finanzierungs- oder Fortführungsentscheidungen benötigen.

Welche Unterlagen werden für ein Sanierungsgutachten benötigt?

In der Regel werden Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen, eine aktuelle Liquiditätsplanung, wesentliche Verträge, eine Übersicht der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie eine Darstellung der bisherigen Krisenentwicklung benötigt.

Wie wird die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens beurteilt?

Die Beurteilung stützt sich auf ein tragfähiges Geschäftsmodell, eine positive Fortführungsprognose, belastbare Sanierungsmaßnahmen und ein konsistentes Finanzierungskonzept. Grundlage ist eine integrierte Unternehmensplanung, die Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsentwicklung realistisch abbildet.

Welche Rolle spielt das Insolvenzplanverfahren bei IDW-S6-Gutachten?

Die in einem S6- oder S11-Gutachten entwickelten Sanierungsansätze können in ein Insolvenzplanverfahren überführt werden. AUDITA unterstützt Unternehmen betriebswirtschaftlich dabei, die geprüfte Fortführungsfähigkeit und integrierte Planung in die Struktur des Insolvenzplans zu übertragen und für Gläubiger nachvollziehbar aufzubereiten, in Abstimmung mit den beteiligten Rechtsberatern.

Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungsgutachtens?

Die Dauer hängt von Größe und Komplexität des Unternehmens sowie der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Verbindliche Angaben zu Dauer und Kosten machen wir nach einem ersten Gespräch zum konkreten Fall.

Persönlicher Kontakt

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Schildern Sie uns kurz die wirtschaftliche Situation. Wir sagen Ihnen, ob ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 sinnvoll ist und wie das weitere Vorgehen aussehen könnte.

Telefon0511 79028042
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AnschriftHohenzollernstraße 30
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GeschäftsführerDr. Andreas Hey