Schadenanalysen für Versicherungen
Versicherer benötigen forensisch-wirtschaftliche Plausibilitätsprüfungen insbesondere dann, wenn es um die Feststellung möglicher wirtschaftlicher Motive für Betrugs- oder Untreuehandlungen geht. Durch die detaillierte Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lassen sich Auffälligkeiten identifizieren, die auf eine wirtschaftliche Notlage oder strategische Manipulationen hindeuten können. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bewertung von Vermögensgegenständen – etwa zur Ermittlung von Schadenshöhen oder Entschädigungsansprüchen, jeweils nachvollziehbar dokumentiert als Entscheidungsgrundlage für den Versicherer.
Für Rechtsanwälte und Kanzleien
Kanzleien beauftragen AUDITA, wenn technische oder wirtschaftliche Sachverhalte innerhalb eines Mandats nachvollziehbar aufbereitet werden müssen. Wir untersuchen die definierte Fragestellung, dokumentieren Befunde strukturiert und überführen umfangreiche Daten in verständliche Ergebnisse. Dabei trennen wir Tatsachenfeststellung, Befund und fachliche Bewertung sauber voneinander – als neutraler fachlicher Partner, nicht als Interessenvertreter einer Verfahrenspartei.
Wirtschaftskriminalität
Bei Verdacht auf Betrug, Untreue, Unterschlagung, Bankrott, Anlagebetrug oder Internetbetrug unterstützen wir mit der Analyse und Aufbereitung von Beweismaterialien – Finanzdaten, Zahlungsströme, Buchhaltungsunterlagen und Verträge. Wir rekonstruieren wirtschaftliche Vorgänge, prüfen Motive, bewerten Vermögensverschiebungen und dokumentieren sämtliche Erkenntnisse nachvollziehbar und transparent.
Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit
Ein Gutachten im Bereich Korruption untersucht, ob unzulässige Vorteilsgewährungen, verdeckte Zahlungen oder manipulative Einflussnahmen stattgefunden haben. Dabei werden Entscheidungswege, interne Kontrollmechanismen, Compliance-Strukturen und Zahlungsströme detailliert analysiert, um Interessenkonflikte und verborgene Einflussnahmen aufzudecken.
Abgrenzung zu Ermittlungsbehörden
Ein wesentlicher Aspekt ist die klare Abgrenzung zu staatlichen oder privaten Ermittlern. Während Polizei, Staatsanwaltschaften oder private Ermittlungsdienste operative Ermittlungen durchführen, konzentrieren wir uns auf die forensisch-betriebswirtschaftliche Bewertung der wirtschaftlichen Sachverhalte. Nicht jedes Gutachten landet vor Gericht – viele dienen der internen Aufklärung, der Risikobewertung oder der Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen. Alle Ergebnisse werden dennoch so dokumentiert, dass sie für ein gerichtliches Verfahren geeignet sind.
Häufige Fragen
Was ist forensische Wirtschaftsprüfung?
Forensische Wirtschaftsprüfung ist die betriebswirtschaftliche Analyse wirtschaftlicher Sachverhalte im Hinblick auf mögliche strafbare Handlungen oder manipulative Muster, etwa bei Betrug, Untreue, Unterschlagung oder Korruption. Ziel ist eine objektive, nachvollziehbar dokumentierte Bewertung – keine operative Ermittlungstätigkeit.
Worin unterscheidet sich AUDITA von Ermittlungsbehörden?
Während Polizei, Staatsanwaltschaften oder private Ermittlungsdienste operative Ermittlungen durchführen, konzentriert sich AUDITA auf die forensisch-betriebswirtschaftliche Bewertung wirtschaftlicher Sachverhalte auf Grundlage vorliegender Unterlagen und Erkenntnisse.
Für wen werden Gutachten für Versicherungen erstellt?
Versicherer benötigen forensisch-wirtschaftliche Gutachten insbesondere zur Feststellung möglicher wirtschaftlicher Motive für Betrugs- oder Untreuehandlungen sowie zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Schadensfall.
Ist jedes Gutachten für ein Gerichtsverfahren bestimmt?
Nein. Viele Gutachten dienen der internen Aufklärung, der Risikobewertung oder der Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen. Alle Ergebnisse werden jedoch so dokumentiert, dass sie bei Bedarf auch für ein gerichtliches Verfahren geeignet sind.
Welche Unterlagen werden für eine forensische Analyse benötigt?
Je nach Fragestellung sind das insbesondere Finanzdaten, Zahlungsströme, Buchhaltungsunterlagen, Verträge und relevanter Schriftverkehr. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären wir im Erstgespräch.
Wie werden Auffälligkeiten nachvollzogen?
Wir rekonstruieren wirtschaftliche Vorgänge anhand der vorliegenden Unterlagen, gleichen Zahlungsströme und Buchungen ab und dokumentieren Auffälligkeiten nachvollziehbar und transparent.
