Immobilienbewertung · Hannover

Immobilienbewertung in Hannover und Niedersachsen

AUDITA erstellt nachvollziehbare Immobilienbewertungen für private und professionelle Auftraggeber in Hannover, der Region Hannover und Niedersachsen – unter anderem für Erbschaften, Vermögensauseinandersetzungen und weitere Bewertungsanlässe. Wir sind ein Sachverständigenbüro: kein Makler und keine automatisierte Online-Bewertungsplattform.

Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

Eine professionelle Bewertung hilft, wenn der Wert einer Immobilie für eine Entscheidung, eine Auseinandersetzung oder einen Nachweis nachvollziehbar belegt sein muss. Typische Anlässe sind:

Erbschaft und NachlassErbengemeinschaften, Nachlasspflege, Vorlage beim Finanzamt → Scheidung und VermögensauseinandersetzungErmittlung des Immobilienwerts für den Zugewinnausgleich →
Kauf, Verkauf und BeleihungWertermittlung als Grundlage für Verhandlungen oder einen Beleihungswert
Steuerliche FragestellungenNachweis eines Immobilienwerts gegenüber dem Finanzamt
Gerichtliche und anwaltliche FragenVerfahren, Betreuung, Zwangsversteigerung, Vergleichsverhandlungen
Unternehmens- und InsolvenzkontextImmobilien in der Vermögensübersicht und in der Krise →

Wir geben dabei keine Rechts- oder Steuerberatung. Wo rechtliche oder steuerliche Fragen im Raum stehen, ordnen wir den Wert wirtschaftlich und sachverständig ein; die Beurteilung der Rechtsfolgen bleibt bei den beteiligten Rechts- und Steuerberatern.

Verkehrswertgutachten in Hannover

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie nach § 194 BauGB zu einem bestimmten Stichtag. Anders als eine Online-Marktpreiseinschätzung berücksichtigt es die konkrete Immobilie mit ihren rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften – etwa Lage, Bausubstanz, Nutzung sowie Rechte und Lasten im Grundbuch – und ordnet sie anhand von Bodenrichtwerten und weiteren Marktdaten ein.

Wir dokumentieren Vorgehen, Annahmen und Berechnung so, dass sie für Auftraggeber, Beteiligte und Dritte nachvollziehbar bleiben. Ein Verkehrswertgutachten kann bei Erbschaft, Scheidung, gerichtlichen Verfahren oder steuerlichen Fragen sinnvoll oder erforderlich sein. Ob es im Einzelfall verlangt wird und ob es von der jeweiligen Stelle akzeptiert wird, entscheidet sich nach dem konkreten Anlass; eine Anerkennung können wir nicht zusichern. Mehr dazu auf der Seite zum Verkehrswertgutachten.

Welche Immobilie soll bewertet werden?

Je nach Verwendungszweck bieten wir Bewertungen in unterschiedlicher Bearbeitungstiefe an:

WertindikationErste Werteinschätzung anhand weniger Parameter, ca. 2–5 Seiten
Kurzbewertungca. 12–15 Seiten
Verkehrswertermittlungnach ImmoWertV 2021, ab 30 Seiten
Bauschadenbeurteilungals Teil der Immobilienbewertung, nicht als eigenständiges Gutachten
Leistungsangebot und Zertifizierungsumfang Die Verkehrswertermittlung erfolgt bei AUDITA durch Apollo König im Rahmen seiner DEKRA-Personenzertifizierung „Sachverständiger Immobilienbewertung D1Plus“. Diese Zertifizierung gilt für Marktwertgutachten unbebauter Grundstücke und bebauter Wohngrundstücke (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser). Es handelt sich um eine Personenzertifizierung, nicht um eine Zertifizierung von AUDITA. Bei Objekten außerhalb dieses Umfangs besprechen wir vorab, was im Einzelfall möglich ist.

So ermitteln wir den Immobilienwert

Die ImmoWertV sieht drei Wertermittlungsverfahren vor:

  • Vergleichswertverfahren – insbesondere, wenn geeignete Vergleichsdaten vorliegen.
  • Sachwertverfahren – häufig bei Immobilien, bei denen Sachsubstanz und Herstellungskosten für die Bewertung besonders aussagekräftig sind.
  • Ertragswertverfahren – insbesondere bei Objekten, bei denen die Ertragserzielung im Vordergrund steht.

Welches Verfahren im konkreten Bewertungsfall geeignet ist, richtet sich unter anderem nach Art des Bewertungsobjekts, Marktsituation und verfügbarer Datenlage. Die Wahl und Begründung des Verfahrens sind Teil des Gutachtens.

Immobilienbewertung bei Erbschaft

Gehört eine Immobilie in Hannover oder Umgebung zu einem Nachlass, braucht es für die Auseinandersetzung unter den Erben oder für die Erbschaftsteuer meist mehr als eine grobe Schätzung. Ein Verkehrswertgutachten stellt den Wert auf eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Grundlage. Beauftragen können in der Regel Mitglieder einer Erbengemeinschaft, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder das zuständige Gericht. Ausführlich: Immobilienbewertung bei Erbschaft.

Immobilienbewertung für weitere Bewertungsanlässe

Steuerliche Fragestellungen: Nach § 198 BewG kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass der gemeine Wert einer Immobilie niedriger ist als der nach den gesetzlichen Bewertungsregeln ermittelte Wert. Für einen solchen Nachweis kommt typischerweise ein Gutachten in Betracht. Ob das Finanzamt das Gutachten im Einzelfall anerkennt, entscheidet es selbst; eine individuelle Steuerberatung erbringen wir nicht.

Scheidung und Vermögensauseinandersetzung: Der Wert einer Immobilie ist häufig ein zentraler Posten beim Zugewinnausgleich. Mehr dazu unter Immobilienbewertung bei Scheidung.

Kauf, Verkauf, Finanzierung und Verfahren: Je nach Verwendungszweck empfiehlt sich eine andere Gutachtenkategorie. Wir klären zu Beginn, wofür der Wert benötigt wird und wem er vorgelegt werden soll.

Immobilienbewertung in Hannover und Niedersachsen

AUDITA hat seinen Sitz in Hannover (Hohenzollernstraße 30). Bei der Wertermittlung spielen regionale Faktoren eine Rolle, die sich von Ort zu Ort und von Objekt zu Objekt unterscheiden können:

  • Lage und Grundstücksmarkt, einschließlich Bodenrichtwerten
  • verfügbare Vergleichsfälle und Marktdaten
  • Nutzungsart und Gebäudezustand
  • wirtschaftliche Rahmenbedingungen und regionale Besonderheiten

Wir bewerten Immobilien in Hannover, der Region Hannover und in ganz Niedersachsen. Wir greifen auf allgemein zugängliche Markt- und Bodenrichtwertdaten zurück; über exklusive Marktdaten verfügen wir nicht.

Wer die Bewertung durchführt

Apollo König (Prokurist / Consultant) führt Verkehrswertermittlungen im Rahmen seiner DEKRA-Zertifizierungen durch: „Sachverständiger Immobilienbewertung D1Plus“ (Gültigkeit 2025–2028) und „Schadenbeurteiler in der Immobilienbewertung“ (Gültigkeit 2024–2027), jeweils soweit der Bewertungsgegenstand vom Zertifizierungsumfang erfasst ist. Dr. Andreas Hey leitet AUDITA als Geschäftsführer und ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen; diese Bestellung bezieht sich nicht auf die Immobilienbewertung. Weitere Angaben und Nachweise finden Sie unter Über AUDITA.

So läuft die Bewertung ab

  1. Anliegen klären – Bewertungsanlass, Stichtag und Verwendungszweck
  2. Unterlagen bestimmen – was für Ihr Objekt und Ihren Auftrag erforderlich ist
  3. Objekt und Daten prüfen – vorhandene Unterlagen und Marktdaten
  4. Besichtigung – bei einer Verkehrswertermittlung in der Regel ein Ortstermin (ca. 30–90 Minuten)
  5. Bewertungsverfahren festlegen – abhängig von Objekt und Datenlage
  6. Bewertung durchführen – unter Einbeziehung von Bodenrichtwerten und Marktdaten
  7. Ergebnis dokumentieren – nachvollziehbar und verständlich aufbereitet
  8. Erläuterung – auf Wunsch besprechen wir das Ergebnis mit Ihnen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Bewertungsauftrag und vom Objekt ab. Häufig hilfreich sind:

  • aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte, soweit vorhanden
  • Bauzeichnungen bzw. Grundrisse sowie Wohn- und Nutzflächen
  • Energieausweis und weitere Energieinformationen
  • bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Mietunterlagen, soweit das Objekt vermietet ist
  • Nachweise über Modernisierungen sowie Angaben zu Rechten und Belastungen

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Was kostet eine Immobilienbewertung in Hannover?

Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Art und Komplexität der Bewertung und wird vor Beauftragung transparent abgestimmt. Die Berechnungsgrundlage ist dabei unabhängig vom Ergebnis der Bewertung. Einen pauschalen Preis nennen wir nicht, weil Objekt, Bewertungszweck und Gutachtenkategorie den Aufwand bestimmen.

Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?

Das hängt von Objekt, Gutachtenkategorie, Vollständigkeit der Unterlagen und der Terminlage ab. Einen realistischen Zeitrahmen nennen wir, sobald wir die Unterlagen gesichtet haben.

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Wenn eine einfache Schätzung nicht ausreicht, etwa bei Erbstreitigkeiten, im Zugewinnausgleich, in gerichtlichen Verfahren oder wenn gegenüber dem Finanzamt ein niedrigerer Wert belegt werden soll. Ob im Einzelfall ein Gutachten erforderlich ist, hängt vom Anlass und von der Stelle ab, der der Wert vorgelegt werden soll.

Wer darf ein Verkehrswertgutachten erstellen?

Die Bezeichnung Sachverständiger für Immobilienbewertung ist nicht allgemein gesetzlich geschützt. Die Qualifikation lässt sich etwa durch eine öffentliche Bestellung oder eine Personenzertifizierung nachweisen; unter bestimmten Voraussetzungen können auch Gutachterausschüsse Gutachten erstatten. Bei AUDITA bewertet Apollo König im Rahmen seiner DEKRA-Personenzertifizierung D1Plus, soweit der Bewertungsgegenstand vom Zertifizierungsumfang erfasst ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Bewertungsauftrag und vom Objekt ab. Häufig hilfreich sind ein aktueller Grundbuchauszug, Bauzeichnungen und Flächenangaben, der Energieausweis, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung sowie Nachweise über Modernisierungen, Rechte und Belastungen.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktpreis?

Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB für einen Stichtag ermittelt und nach anerkannten Verfahren begründet. Der Marktpreis ist der Preis, der tatsächlich vereinbart wird; er kann vom Verkehrswert abweichen.

Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?

Je nach Objekt kommen das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren nach der ImmoWertV in Betracht. Welches Verfahren geeignet ist, richtet sich unter anderem nach Art des Bewertungsobjekts, Marktsituation und verfügbarer Datenlage.

Kann eine Immobilie für eine Erbschaft bewertet werden?

Ja. Eine Bewertung kann für die Auseinandersetzung unter Erben oder für steuerliche Fragen benötigt werden. Ob und in welcher Form ein Gutachten dafür passt, klären wir anhand des Anlasses.

Bewertet AUDITA Immobilien in ganz Niedersachsen?

Ja. Wir bewerten Immobilien in Hannover, der Region Hannover und in ganz Niedersachsen. Ob und in welcher Form eine Bewertung für Ihr Objekt in Frage kommt, hängt von Objektart und Bewertungsanlass ab.

Ist eine Besichtigung der Immobilie erforderlich?

Bei einer Verkehrswertermittlung ist in der Regel ein Ortstermin vorgesehen. Bei einfacheren Kategorien wie der Wertindikation kann der Umfang geringer sein; das klären wir im Einzelfall.

Persönlicher Kontakt

Immobilienbewertung anfragen

Sie möchten eine Immobilie in Hannover oder Niedersachsen bewerten lassen? Schildern Sie uns kurz den Bewertungsanlass und das Objekt. Wir klären, welche Form der Bewertung für Ihren Fall sinnvoll ist.

Telefon0511 79028042
E-Mailandreas.hey@audita.de
AnschriftHohenzollernstraße 30
30161 Hannover
GeschäftsführerDr. Andreas Hey